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BFH, 21.01.1993 - XI R 18/92, XI R 19/92 |
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- BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93
Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft
Dauernde Verluste allein reichen nicht aus, um einen für eine Gewinnabsicht sprechenden Anscheinsbeweis zu entkräften (BFH-Urteil vom 21. Januar 1993 XI R 18/92, XI R 19/92, BFH/NV 1993, 475).Bei längeren, über die Anlaufzeit hinaus andauernden Verlustperioden müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die die Feststellung ermöglichen, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1993, 475; BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, 565; BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, 291; BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 767).
Bei neu gegründeten Gewerbebetrieben spricht der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich für eine Gewinnerzielungsabsicht (Urteile in BFH/NV 1993, 475 betr.
Die ernsthafte Möglichkeit, daß ein jahrelang ausschließlich mit Verlusten arbeitender Betrieb nicht in der Absicht der Gewinnerzielung geführt wird, ist jedenfalls dann gegeben, wenn feststeht, daß der Betrieb nach seiner Wesensart und/oder der Art. seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn, d. h. mit einem Totalgewinn, arbeiten kann (BFH/NV 1993, 475, 476; BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, 291;… Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207).
Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Steuerpflichtige es trotz ständiger und nachhaltiger Verluste unterläßt, Maßnahmen zur Herstellung und Steigerung der Rentabilität des Betriebs zu ergreifen (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 240, 241
; BFH/NV 1993, 475, 476;… vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108, 110; vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, 280; BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207).Ist der Anscheinsbeweis erschüttert, so entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, wobei die objektive Beweislast beim Kläger liegt (BFH/NV 1993, 475, 476; BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, 291).
Gerade diese einschneidende Maßnahme spricht gegen eine insoweit fehlende Gewinnerzielungsabsicht (vgl. auch BFH/NV 1993, 475, 476; BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207 zur Betriebstillegung).
- FG Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 12 K 138/95
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 EStG …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 13.02.1997 - IX 251/96
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung von Wohnmobilen; …
Dauernde Verluste allein reichen nicht aus, um einen für eine Gewinnabsicht sprechenden Anscheinsbeweis zu entkräften (BFH-Urteil vom 21. Januar 1993 XI R 18/92, XI R 19/92, BFH/NV 1993, 475).Bei Längeren, über die Anlaufzeit hinaus andauernden Verlustperioden müssen vielmehr weitere Umstände hinzu kommen, die die Feststellung ermöglichen, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1993, 475; BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, 565; BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, 291; BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 767).
Bei neu gegründeten Gewerbebetrieben, zu denen der klägerische Betrieb zu rechnen ist, spricht der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich für eine Gewinnerzielungsabsicht (Urteile in BFH/NV 1993, 475 betr. Automatenaufsteller; vom 7. Dezember 1989 IV R 78/88, BFH/NV 1991, 364, nur Leitsatz, betr.
Die ernsthafte Möglichkeit, daß ein jahrelang ausschließlich mit Verlusten arbeitender Betrieb nicht in der Absicht der Gewinnerzielung geführt wird, ist jedenfalls dann gegeben, wenn feststeht, daß der Betrieb nach seiner Wesensart und/oder der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn, d.h. mit einem Totalgewinn, arbeiten kann (BFH/NV 1993, 475, 476; BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, 291;… Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207).
Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Steuerpflichtige es trotz ständiger und nachhaltiger Verluste unterläßt, Maßnahmen zur Herstellung und Steigerung der Rentabilität des Betriebs zu ergreifen (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 240, 241
; BFH/NV 1993, 475, 476;… vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108, 110; vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, 280; BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207).Ist der Anscheinsbeweis erschüttert, so entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, wobei die objektive Beweislast beim Kläger liegt (BFH/NV 1993, 475, 476; BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, 291).
- BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften?
Ist dieser Gegenbeweis (Urteile vom 13. November 1979 VIII R 93/73, BFHE 129, 53, BStBl II 1980, 69; vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289;… vom 13. Januar 1987 VII R 10/84, BFH/NV 1987, 728, 731) oder Erschütterungsbeweis (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 21. Januar 1993 XI R 18/92, XI R 19/92, BFH/NV 1993, 475, und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 53. Aufl., Anhang § 286 Rdnr. 18 ff.;… Stein/Jonas/Leipold, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 284 Rdnr. 7 und § 286 Rdnr. 97 ff.;… Zöller/Greger, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl., Vor § 284 Rdnr. 29 m. w. N.) geführt, kann das FG nicht mehr aufgrund der o. g. Vermutung davon ausgehen, daß der Gesellschaft die Gewinnerzielungsabsicht gefehlt habe. - FG Hamburg, 14.12.2001 - V 299/99
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei atypisch stillen Gesellschaften
1.8 Dauernde Verluste allein reichen nicht aus, um einen für eine Gewinnabsicht sprechenden Anscheinsbeweis zu entkräften (BFH-Urteil vom 21. Januar 1993 XI R 18/92, XI R 19/92, BFH/NV 1993, 475).Grundsätzlich müssen weitere Umstände hinzukommen, die die Feststellung ermöglichen, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 475 und BStBl II 1991, 564, 565; so auch schon BFH in BStBl II 1986, 289, 29 und BStBl II 1984, 751, 767).
Gegen das (weitere) Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht spricht indes, wenn erkennbar wird, dass der Betrieb nach seiner Wesensart und/oder der Art. seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn, d.h. mit einem Totalgewinn, arbeiten kann (BFH/NV 1993, 475, 476; BStBl II 1986, 289, 291; Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BStBl II 1985, 205, 207) und der Betrieb gleichwohl weitergeführt wird.
Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Steuerpflichtige es trotz ständiger und nachhaltiger Verluste unterlässt, Maßnahmen zur Behebung der Verlust-Situation zu ergreifen (…BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 240, 241; BFH/NV 1993, 475, 476;… vom 07. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108, 110; vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128 , BStBl II 1990, 278, 280; BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207).
- BFH, 04.11.2003 - VIII R 38/01
Teilbestandskraft und Teilfeststellungsverjährung
Dazu reicht bei längeren Verlustperioden der begründete Hinweis aus, dass der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung nicht nachhaltig mit Gewinn arbeiten kann (BFH-Urteile in BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 2.c der Gründe; vom 21. Januar 1993 XI R 18/92, XI R 19/92, BFH/NV 1993, 475, 476). - BFH, 05.07.2002 - IV B 42/02
Stille Gesellschaft; mehrere stille Gesellschafter; Gewinnermittlung
Denn Unternehmen dieser Art sind nach der Lebenserfahrung typischerweise nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen des Steuerpflichtigen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, zu einem Großhandel; vom 21. Januar 1993 XI R 18/92, XI R 19/92, BFH/NV 1993, 475, zu einem Automatenaufsteller). - BFH, 20.04.1999 - VIII R 63/96
Devisentermingeschäfte als gewillkürtes Betriebsvermögen
e) Dem FG ist schließlich auch darin zu folgen, daß die streitigen Verluste entgegen der Ansicht des FA nicht nach den Grundsätzen der einkommensteuerrechtlich irrelevanten "Liebhaberei" (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 21. Januar 1993 XI R 18-19/92, BFH/NV 1993, 475;… Schmidt/Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl., § 15 Rdnr. 25 ff., m.w.N.) außer Ansatz zu bleiben haben. - BFH, 22.03.1996 - III R 49/95
Gewinnerzielungsabsicht bei einem Einzelhandelsgeschäft
Eine längere Verlustperiode, wie sie hier gegeben ist, läßt auf das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht schließen (BFH-Urteil vom 21. Januar 1993 XI R 18/92, XI R 19/92, BFH/NV 1993, 475). - FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude …
Als korrigierende Eingriffe kommen nach der BFH-Rechtsprechung z.B. Strukturveränderungsversuche und auch eine Einstellung der Tätigkeit in Betracht (BFH Urt. v. 21. Januar 1993 XI R 18/92 u. XI R 19/92, BFH/NV 1993, 475). - FG München, 14.05.1997 - 1 K 2340/92
Liebhaberei bei Flugbetrieb einer atypisch stillen Gesellschaft
- FG Münster, 14.12.2000 - 2 K 188/97
Bezugsobjekte der Totalgewinnprognose
- FG Köln, 11.07.2000 - 2 K 785/90
Anforderungen an die Bezeichnung des Inhaltsadressaten bei …
- FG Baden-Württemberg, 04.11.1997 - 11 K 13/95
Keine Anerkennung von Verlusten aus Nebentätigkeit wegen Liebhaberei; Abgrenzung …
- FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 12 K 94/95
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Durchführung eines Feststellungsverfahrens; …
- FG Baden-Württemberg, 15.05.1996 - 12 K 314/92
Voraussetzungen eines offenen Differenzgeschäftes; Gleichsetzung eines offenen …
- BFH, 13.10.2004 - IV B 122/02
NZB: Fehler bei der Auslegung revisiblen Rechts
- FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 1576/98
Gewinnerzielungsabsicht bei einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen …
- FG Münster, 11.06.2003 - 1 K 4464/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen
- FG Münster, 11.06.2003 - 1 K 6534/99
Zur Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer …
- FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
Liebhaberei: Gewinne des Einzelrechtsnachfolgers
- FG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - V 1576/98
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei einem Steuerberater
- FG Niedersachsen, 04.06.1997 - IX 23/97
Gewinnerzielungsabsicht bei Wohnmobilvermietung; Steuerliche Anerkennung der …
- FG Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 7 K 122/95
Schuldzinsenabzug bei Übergang zur Liebhaberei
- BFH, 25.06.1996 - IV B 82/95
Anwendbarkeit des Beweises des ersten Anscheins für die Absicht der …
- FG Köln, 17.12.1998 - 7 K 653/94
Steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Galerie; Abgrenzung von Liebhaberei und …
- FG München, 21.12.2001 - 15 V 2659/01
Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb; Aussetzung der …
- FG Köln, 16.01.2003 - 2 K 5717/01
Bekanntgabe eines Steuerbescheids
- FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93
Verlustabzug; Liebhaberei; Verlustentstehungsjahr - Verlustabzug
- BFH, 19.09.1996 - XI S 7/96
Auslegung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines …
- FG München, 12.12.2000 - 13 K 4866/97
Weinvertrieb als Liebhaberei; Einkommensteuer 1992, 1993
- FG München, 27.07.2000 - 13 K 2270/96
Hochschullehrer mit nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit als Kunstmaler;; …
- FG München, 07.04.2014 - 7 K 1101/12
Gewinnerzielungsabsicht bei Automatenaufstellung
- FG München, 28.02.1997 - 11 K 2180/95
Nichtberücksichtigung erklärter Verluste aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft …
- FG Düsseldorf, 29.05.1998 - 12 V 1948/98